Auswanderer · Deutsche im Ausland
Deutsche Postadresse für Auswanderer und Deutsche im Ausland
Eine feste deutsche Postadresse bekommst du mit PortoDoc, auch wenn du im Ausland lebst. Briefe vom Finanzamt, von der Rentenversicherung, von Banken und Versicherungen nehmen wir in Ahrensburg an und scannen sie. Du liest sie online, mit Zusammenfassung und Ampel für dringende Briefe.
Warum Post aus Deutschland nach dem Umzug wichtig bleibt
Für einen Bescheid zählt ein fester Tag, nicht der Tag, an dem du ihn öffnest. Schickt das Finanzamt einen Bescheid an eine Adresse in Deutschland, gilt er am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO), bei einer Übermittlung ins Ausland nach einem Monat (Nr. 2) – jeweils außer er kommt später oder gar nicht an. Ab dann läuft zum Beispiel die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 AO).
Wer weder in Deutschland noch in der EU oder im EWR wohnt, kann vom Finanzamt aufgefordert werden, einen Empfangsbevollmächtigten im Inland zu benennen (§ 123 AO). Auch dafür kannst du PortoDoc benennen; die Empfangsvollmacht für eine Behörde ist im Starter enthalten.
Postadresse, keine Meldeadresse
PortoDoc ist eine Postadresse. Sie ist keine Wohnanschrift für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und keine Geschäfts-, Sitz- oder Impressumsadresse.
Was du online siehst
Wo deine Post ankommt: Die Briefe kommen in Ahrensburg (Schleswig-Holstein) an; die Daten liegen auf Servern in der EU (Hetzner, Finnland). PortoDoc leistet keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Fiskalvertretung und übernimmt keine Fristenkontrolle; bei Zusammenfassungen gilt das Original.
- Jeder Brief geöffnet, gescannt und als PDF in deinem Konto
- Kurze Zusammenfassung mit Absender, Inhalt und Dringlichkeit und die Ampel: Rot = Frist oder dringend, Gelb = Handlungsbedarf, Grün = nur zur Info (ein Hinweis, keine Steuerberatung, es gilt das Original)
- Benachrichtigung per E-Mail nach Wahl: nur Hinweis, Kurzfassung oder Kurzfassung mit Brief als PDF
- Einschreiben angenommen, quittiert und wie jeder andere Brief gescannt
- Übersetzung ins Englische in jedem Tarif, Fristen-Erkennung ab dem Tarif Business (ein unverbindlicher KI-Hinweis; jede Frist prüfst du selbst)
- Originale nach dem Scan 90 Tage geschützt aufbewahrt, danach im Aktenvernichter vernichtet; ein Original ins Ausland nachzuschicken kostet 7,90 € (Brief bis 20 g)
So läuft es ab
- Schritt 1
Konto anlegen und Tarif wählen
Online anmelden, Tarif wählen und bezahlen. Die PD-Nummer bekommst du, sobald du nach der Bestellung deine E-Mail bestätigt hast.
- Schritt 2
Empfangsvollmacht erteilen
Die Vollmacht erteilst du digital bei der Registrierung (Haken und Name als Unterschrift). Mit ihr dürfen wir an dich adressierte Briefe annehmen, öffnen, scannen und bereitstellen.
- Schritt 3
Neue Adresse mitteilen
Deine Anschrift lautet: dein Name mit PD-Nummer, „c/o Postuvio UG (haftungsbeschränkt), Am Tiergarten 10-12, 22926 Ahrensburg“. Teile sie dem Finanzamt, der Rentenversicherung, deiner Bank und deinen Versicherungen mit.
- Schritt 4
Post online lesen
Jeder Brief liegt in deinem Konto, als PDF mit kurzer Zusammenfassung; wie wir dich per E-Mail benachrichtigen, wählst du selbst.
Preise
Starter: 19,95 € im Monat oder 199,50 € im Jahr, 10 Briefe im Monat. Business: 49,95 € im Monat oder 499,50 € im Jahr, 25 Briefe im Monat, mit Fristen-Erkennung als unverbindlichem KI-Hinweis. Die Übersetzung ins Englische ist in jedem Tarif.
Jeder weitere Brief kostet 2,95 €; der Zugriff auf deine Post wird bei Überschreitung nicht gesperrt. Ein Original ins Ausland nachzuschicken kostet 7,90 € (Brief bis 20 g). Alle Preise inklusive 19 % USt.; bei Jahreszahlung zahlst du 12 Monate zum Preis von zehn.
Häufige Fragen
Kann ich mich mit der PortoDoc-Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden?
Nein. PortoDoc ist eine Postadresse, keine Wohnanschrift. Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt brauchst du eine Wohnung, in der du tatsächlich wohnst.
Wie schnell sehe ich meine Post?
Wir scannen jeden Brief, der bei uns ankommt, und schicken dir eine Nachricht. Den Brief findest du dann als PDF in deinem Konto.
Was passiert mit meinen Originalen?
Wir bewahren sie nach dem Scan 90 Tage geschützt auf und vernichten sie danach im Aktenvernichter. Auf Wunsch schicken wir dir ein Original vorher zu – ins Ausland für 7,90 € (Brief bis 20 g).
Ab wann läuft eine Frist, wenn der Brief bei PortoDoc ankommt?
Schickt das Finanzamt einen Bescheid an uns als deine Empfangsbevollmächtigten, gilt er am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Ab dann läuft zum Beispiel die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 AO). Wir scannen deine Post und du bekommst eine Nachricht; eine Fristenkontrolle übernehmen wir aber nicht.
Brauche ich als Auswanderer einen Empfangsbevollmächtigten?
Nur wenn das Finanzamt es verlangt und du weder in Deutschland noch in der EU oder im EWR wohnst (§ 123 AO). Dann kannst du PortoDoc benennen; die Empfangsvollmacht für eine Behörde ist im Starter enthalten.
Nehmt ihr Einschreiben an?
Ja. Wir nehmen Einschreiben an, quittieren sie und scannen sie wie jeden anderen Brief.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 122 AO – Bekanntgabe des Verwaltungsakts
- § 355 AO – Einspruchsfrist
- § 123 AO – Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
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