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Ratgeber · Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung

Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung für Firmen im Ausland: so trägst du den Empfangsbevollmächtigten ein

Von PortoDoc · Stand · 6 Min. Lesezeit

Illustration: Schreibtisch mit einem amtlichen Fragebogen, ein Abschnitt blau markiert, daneben Füller, PortoDoc-Brief und Laptop.

Den Empfangsbevollmächtigten trägst du im Abschnitt „Empfangsbevollmächtigte(r)“ auf Seite 3 ein: seinen Namen, seine deutsche Anschrift und einen Zusatz, an dem er deine Briefe erkennt. Dazu kreuzt du an, dass die Vollmacht beiliegt, und legst sie bei.

Auf dieser Seite

Welcher Fragebogen ist der richtige?

Firmen im Ausland haben einen eigenen Vordruck: den „Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern“. Laut Ausfüllhilfe füllst du ihn unabhängig von der Rechtsform aus, wenn deine Firma im Ausland ansässig ist und keine feste Niederlassung in Deutschland hat. Die Länder bieten ihn als PDF an, auch auf Englisch und Französisch.

Ganz oben, im Feld „An das Finanzamt“, trägst du das Finanzamt ein, das für den Sitz deiner Firma zuständig ist (§ 1 UStZustV):

Wo steht der Abschnitt im Fragebogen?

In der Fassung vom Januar 2023 ist es Abschnitt 1.6 „Empfangsbevollmächtigte(r)“ auf Seite 3, laut Ausfüllhilfe in den Zeilen 63 bis 79. Abschnitt 1.9 heißt in dieser Fassung „Steuerliche Erfassung im Inland“ und hat mit dem Empfangsbevollmächtigten nichts zu tun.

Neuere Fassungen können anders nummeriert sein. Such deshalb nach dem Namen des Abschnitts; auf dem englischen Vordruck heißt er „Authorised recipient“.

Welche Felder hat der Abschnitt „Empfangsbevollmächtigte(r)“?

Felder des Abschnitts zum Empfangsbevollmächtigten mit Beispiel
Feld im FragebogenWas hinein gehörtBeispiel mit PortoDoc
Firma oder Name, VornameDer Name deines Empfangsbevollmächtigten, nicht deine eigene FirmaPostuvio UG (haftungsbeschränkt)
Straße, HausnummerSeine Anschrift in DeutschlandAm Tiergarten · 10-12
AdressergänzungEin Zusatz, an dem er erkennt, dass der Brief dir gehörtRef.: Muster Trading Ltd · PD-00001 (im Konto: „Zusatz“)
Postleitzahl/OrtEin Ort in Deutschland22926 Ahrensburg
ggf. ausländischer StaatBleibt leer, die Anschrift liegt in DeutschlandLeer
Telefon, E-MailKontaktdaten des Empfangsbevollmächtigten, wenn du sie hastNur, was dein Konto unter „Für das Finanzamt“ nennt
Kreuz „Die gesonderte Empfangsvollmacht ist beigefügt.“Ankreuzen, wenn du die unterschriebene Vollmacht mitschickstAnkreuzen und die Vollmacht aus deinem Konto beilegen
Kreuz „Die Anzeige der Empfangsvollmacht erfolgt über die Vollmachtsdatenbank (§ 80a AO).“Nur, wenn ein Steuerberater deine Vollmacht elektronisch übermitteltNicht ankreuzen
Kreuz „Die unter 1.5 angegebene steuerliche Beratung ist empfangsbevollmächtigt.“Nur, wenn dein Steuerberater aus Abschnitt 1.5 die Briefe bekommen sollNicht ankreuzen

Feldnamen aus dem Vordruck, Fassung Januar 2023, Seite 3. „Muster Trading Ltd“ und „PD-00001“ sind Platzhalter: Deine Firma und deine PD-Nummer stehen in deinem Konto.

Welche Fehler sind typisch?

  • Die eigene Firma eintragen. Mit „c/o“ vor der eigenen Firma benennst du niemanden. In den Abschnitt gehört der Empfangsbevollmächtigte.
  • Eine Anschrift im Ausland eintragen. § 123 AO verlangt einen Empfangsbevollmächtigten im Inland.
  • Die Vollmacht vergessen. Laut Ausfüllhilfe berücksichtigt das Finanzamt eine Empfangsvollmacht nur, wenn sie gesondert übermittelt oder von einem Steuerberater über die Vollmachtsdatenbank angezeigt wird.
  • Das falsche Kreuz setzen. Die Vollmachtsdatenbank kann nur ein Steuerberater nutzen, und nur zusammen mit einer Vertretungsvollmacht.
  • Den Zusatz weglassen. Bei PortoDoc ordnen wir die Briefe am Zusatz „Ref.: Firma · PD-Nummer“ dir zu. Er gehört deshalb mit in die Anschrift.
  • Mit Stempel ausfüllen. Die Ausfüllhilfe bittet um Druckbuchstaben in den Feldern und ohne Firmenstempel, weil die Fragebögen gescannt werden.

Was gilt, wenn das Finanzamt später fragt?

Lässt du den Abschnitt leer und sitzt deine Firma außerhalb von EU und EWR, kann das Finanzamt später einen Empfangsbevollmächtigten verlangen (§ 123 AO). Benennst du dann niemanden, gilt ein Brief einen Monat nach der Aufgabe zur Post als zugegangen, außer es steht fest, dass er später oder gar nicht ankam. Was das bedeutet, erklärt der Ratgeber Empfangsbevollmächtigter für das Finanzamt.

Wie PortoDoc das löst

  1. 01Adresse: Du meldest dich an und bekommst deine Postanschrift in Ahrensburg bei Hamburg mit deiner persönlichen PD-Nummer. Sie ist eine Zustelladresse für Briefpost, keine Geschäfts-, Sitz- oder Impressumsadresse.
  2. 02Benennung: Du unterschreibst die Vollmacht mit § 123 AO. Unter „Für das Finanzamt“ zeigt dir dein Konto genau, was du einträgst. Beim Finanzamt benennst du PortoDoc selbst, zum Beispiel im Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung.
  3. 03Scan: Das Finanzamt schreibt an uns. Wir scannen jeden Brief, und du bekommst eine Nachricht. Der Brief liegt als PDF in deinem Konto.
  4. 04KI-Zusammenfassung: In jedem Tarif bekommst du dazu eine englische KI-Übersetzung, je nach Tarif auch eine KI-Zusammenfassung: unverbindliche Hilfen, keine Steuerberatung – es gilt das Original.
  5. 05Deine Antwort: Du oder dein Steuerberater antworten dem Finanzamt. Erklärungen, Steuerberatung und Fristenkontrolle übernehmen wir nicht.

PortoDoc ist ein Dienst der Postuvio UG (haftungsbeschränkt), Am Tiergarten 10-12, 22926 Ahrensburg. Die Briefe kommen in Ahrensburg (Schleswig-Holstein) an; die Daten liegen auf Servern in der EU (Hetzner, Finnland).

Häufige Fragen

Muss ich den Abschnitt ausfüllen?

Ja, wenn deine Firma außerhalb von EU und EWR sitzt und du über einen Online-Marktplatz verkaufst (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG, Ausfüllhilfe 01.23). Sonst ist es freiwillig. Von Firmen außerhalb von EU und EWR kann das Finanzamt später einen verlangen (§ 123 AO).

Was passiert, wenn ich niemanden eintrage und das Finanzamt später einen verlangt?

Benennst du dann immer noch niemanden, gilt ein Brief einen Monat nach der Aufgabe zur Post als zugegangen, ein elektronisches Dokument am vierten Tag nach der Absendung, außer es steht fest, dass es später oder gar nicht ankam (§ 123 Satz 2 und 3 AO).

Muss ich die Vollmacht beilegen?

Ja. Laut Ausfüllhilfe zählt eine Empfangsvollmacht nur, wenn sie dem Finanzamt gesondert übermittelt oder von einem Steuerberater über die Vollmachtsdatenbank angezeigt wird (§ 80a AO).

Mein Steuerberater steht schon in Abschnitt 1.5. Trage ich ihn noch einmal ein?

Soll er auch die Briefe bekommen, reicht das Kreuz „Die unter 1.5 angegebene steuerliche Beratung ist empfangsbevollmächtigt“. Soll jemand anderes die Briefe bekommen, trägst du stattdessen dessen Angaben ein.

Gibt es den Fragebogen auf Englisch?

Ja: Berlin bietet ihn zum Beispiel auf Englisch und Französisch an. Der Abschnitt heißt dort „Authorised recipient“. Die Briefe des Finanzamts kommen trotzdem auf Deutsch (§ 87 AO).

An welches Finanzamt schicke ich den Fragebogen?

An das Finanzamt, das für den Sitz deiner Firma zuständig ist (§ 1 UStZustV): Hannover-Nord für Großbritannien, Bonn-Innenstadt für die USA, Dortmund-Unna für die Türkei, Berlin International für die meisten anderen Staaten außerhalb der EU.

Nächster Schritt

RATGEBER · 9 MIN. LESEZEIT

Brief vom Finanzamt bekommen? So liest du ihn →

Wo Steuernummer, Datum, Betrag und Frist im Brief vom Finanzamt stehen, welche Briefarten häufig sind und was du als Nächstes tust.

PortoDoc ist dein Empfangsbevollmächtigter in Deutschland.

Wir nehmen deine Briefe vom Finanzamt in Ahrensburg bei Hamburg entgegen, scannen sie und schicken dir eine Nachricht; die Adresse ist keine Geschäfts-, Sitz- oder Impressumsadresse. In jedem Tarif bekommst du dazu eine englische KI-Übersetzung, je nach Tarif auch eine KI-Zusammenfassung: unverbindliche Hilfen, keine Steuerberatung – es gilt das Original. Starter kostet 19,95 € im Monat; bei monatlicher Zahlung kannst du zum Ende jedes Monats kündigen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Zuletzt geprüft am · So prüfen wir unsere Angaben

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein. Er ist keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall frag eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.